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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Herm. Kemme GmbH, Hamburg - für Käufe über den Onlineshop http://www.hamburgpapier.de und http://www.hamburgpapier-shop.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Herm. Kemme GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträgen sowie allen sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung auch über diesen Onlineshop getroffen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer nach § 14 BGB) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Verkäufers nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

(2) Maße, Gewichte oder sonstige Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bei Papierprodukten wird eine Mengentoleranz von +/- 5% von Käufer akzeptiert.

(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

(4) Verträge über den Onlineshop unter der Internetadresse www.hamburgpapier-shop.de kommen wie folgt zustande:

(a) Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons "In den Korb" bzw. des "In den Korb"-Symbols in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb" unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Löschen" bzw. des „Löschen"- Symbols wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button „Kasse". Sie werden dann zur Eingabe Ihrer persönlichen Daten, und Auswahl der Zahlungsart und Bestätigung der Kenntnisnahme der Kundeninformationen aufgefordert. Den Bestellvorgang können Sie jederzeit abbrechen oder durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden" abschließen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung einbezogen hat. Die AGB kann der Käufer jederzeit über seinen Internetbrowser lesen, ausdrucken oder auf seinem lokalen Rechner speichern. Diese AGB sind ebenso über die Internetadresse hamburgpapier.de/AGB/kemmeagbonline.pdf abrufbar.

(b) Der Verkäufer schickt dem Kunden unverzüglich nach Absendung der Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei dem Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die bestellte Ware an den Käufer verschickt wird, spätestens jedoch mit Anlieferung der Ware beim Käufer. Der Onlineshop steht in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von dem Verkäufer gespeichert, der Käufer kann diesen nach der Bestellung nicht mehr einsehen, allerdings enthält die Versandbestätigung alle Details des Vertrages.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenden Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FCA (INCO-Terms neueste Fassung) oder EXW (ab Lager/Ort) (INCO-Terms neueste Fassung) einschließlich normaler Verpackung.

(3) Alle Rechnungen des Verkäufers sind sofort zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen sind möglich und bedingen im Einzelfall der schriftlichen Form. Im Verzugsfalle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von von 1⁄2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

(6) Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von dem Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die dem Verkäufer eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird dem Verkäufer die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen des Verkäufers liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich dem Verkäufer zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht dem Verkäufer aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager des Verkäufers verlässt.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel

(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab Lieferung der Produkte.

(2) Werden Gebrauchsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Schlägt eine Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm aus diesem Vertrag mit dem Kunden zustehenden Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung und Leistung nachträglich erwirbt.

(2) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziff. 3 dürfen bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

(3) Dem Kunden ist die Übertragung von Besitz und Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderung aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden. Der Verkäufer nimmt hiermit die Abtretung an.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Soweit Dritte Rechte geltend machen, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder der Ausübung des Unternehmerpfandrechtes hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten erlangt werden können. Der Kunde hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedrigen anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 9 Konstruktionsänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 10 Patente und sonstige Rechte des Verkäufers

(1) Der Verkäufer wird dem Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsgemäß auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzungen für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

(2) Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder

(a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
(b) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand zur Verfügung stellt, welcher im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.

(3) Die sog. Sicherheitsblätter, die der Käufer vom Verkäufer erhält, dürfen vom Käufer ausschließlich für die Produkte des Verkäufers benutzt werden. Das Kopieren, Verändern oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Eine Verletzung der eben genannten Pflicht ist schadensersatzpflichtig.

§ 11 Verpackungsverordnung und Entsorgung

Verkäufer ist Teilnehmer am Dualen System Interseroh.

§ 12 Auskunft und Raterteilung

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie allgemeine und spezifische Beratungen, erfolgen nach bestem Wissen. Eine mögliche hieraus resultierende Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 14 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer wegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Ziff. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 15 Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

§ 16 Datenschutz

Die Daten des Kunden erhebt der Verkäufer nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Verkäufer die Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten findet der Kunde in der Datenschutzerklärung.

§ 17 Sonstiges

(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(2) Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN - Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Hamburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.